Rechtstipps für Autoren

Stellen Sie sich vor, Sie veröffentlichen endlich Ihr Buch. Doch dann bemerken Sie, dass jemand Passagen Ihres Werkes für sein eigenes Buch verwendet. Oder es flattert Ihnen eine Unterlassungsklage ins Haus, weil Sie mit Ihrer Veröffentlichung fremde Rechte verletzt haben. Manch eine böse Überraschung dieser Art kann vermieden werden, wenn Sie sich schon vorher mit den wichtigsten Rechtsfragen auseinandersetzen. Außerdem sollte man die eigenen Rechte als Autor kennen, um sie durchzusetzen. Wir vom Vindobona Verlag geben Ihnen daher eine kleine Einführung in einige rechtliche Fragen, die Sie als Autor im Blick haben sollten.

Urheberrecht
Das wohl wichtigste Recht für Autoren ist das Urheberrecht. Es schützt die schöpferische Leistung als geistiges Eigentum. Das Werk darf also nicht ohne Erlaubnis des Autors verbreitet, bearbeitet oder auf andere Weise missbräuchlich genutzt, wie etwa als eigenes Werk ausgegeben, werden. Erlaubt sind jedoch Zitate, wenn sie gekennzeichnet sind und eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem zitierten Text erfolgt.
Schöpferische Leistung beinhaltet eine gewisse Kreativität und Originalität, auch „Schöpfungshöhe“ genannt. Das bedeutet aber nicht, dass nur Werke geschützt sind, die eine besonders hohe literarische Qualität aufweisen. Es kommt darauf an, dass ein individueller Gedankengang erkennbar ist. Auch kurze Texte können unter das Urheberrecht fallen, beispielsweise ein Gedicht mit nur wenigen Versen. Ein alltäglicher Satz wie „Sie stand auf und öffnete das Fenster.“ ist hingegen keine schöpferische Leistung. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Der Begriff „Werk“ stellt außerdem klar, dass eine bloße Idee noch nicht geschützt ist. Sie muss schon eine wahrnehmbare Form angenommen haben. Dazu zählen sowohl die Niederschrift als auch mündliche Äußerungen.
Das Urheberrecht beginnt automatisch, sobald ein Werk besteht. Das Recht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Werk ist dann frei nutzbar. Nur natürliche Personen können Urheber sein. Aber mehrere Menschen können zusammen das Urheberrecht an einem gemeinsamen Werk haben. Der Beitrag von Lektoren genügt jedoch in aller Regel nicht, um für sie ein Urheberrecht zu begründen. Mehr zur Arbeit von Lektoren erfahren Sie übrigens hier.
Eine Urheberrechtsverletzung kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Besonders relevant ist der Unterlassungsanspruch, der keine bewusste und gewollte Verletzung voraussetzt. Schadensersatzansprüche und Geldstrafen können darüber hinaus schnell sehr teuer werden.

Verwertungsrechte
In Deutschland und Österreich kann das Urheberrecht selbst nur geerbt, aber ansonsten nicht übertragen werden. Es verbleibt lebenslang bei der Person, die das Werk geschaffen hat. Dazu gehört insbesondere das Recht, als Autor genannt zu werden. Anders verhält es sich mit dem Recht, das Werk zu nutzen und zu verwerten. Zunächst steht dieses Recht ebenfalls allein der Urheberin zu. Es kann jedoch vertraglich übertragen werden. In der schriftstellerischen Praxis geschieht dies meist durch einen Verlagsvertrag oder Autorenvertrag. Beim Verwertungsrecht geht es natürlich um das Drucken und Veröffentlichen des Buches, aber auch um weitere Aspekte wie das Recht, ein Werk zu übersetzen oder zu verfilmen oder Merchandise zu verkaufen. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, um welche Nutzung es geht.

Persönlichkeitsrechte
Autoren müssen außer auf das Urheberrecht noch auf weitere Persönlichkeitsrechte achten. Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Personen ist strafrechtlich verboten. Aber auch das weitergehende Recht auf Selbstdarstellung und Privatsphäre gehören zu den Persönlichkeitsrechten. Zivilrechtlich haben Verletzungen des Persönlichkeitsrechts Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche zur Folge.
Relevant sind Persönlichkeitsrechte vor allem für Texte, in denen reale Personen vorkommen. Sofern deren Persönlichkeitsrecht betroffen ist, findet eine Abwägung gegen andere wichtige Prinzipien, insbesondere die Meinungsfreiheit, statt. Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker müssen dabei etwas mehr Toleranz aufbringen als durchschnittliche Bürger, aber keine bloße Schmähkritik. Das deutsche Recht kennt übrigens auch einen gewissen Schutz der Ehre und Würde nach dem Tod der betroffenen Person.
Fiktive Texte können unter Umständen Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn die Figuren deutlich als Portraits ihrer realen Vorbilder erkennbar sind. Dann findet eine Abwägung mit der Kunstfreiheit statt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied dies im interessanten Fall von Klaus Manns Buch „Mephisto – Roman einer Karriere“.
Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei der Verwirklichung Ihres Buchprojekts. Senden Sie uns gerne Ihr Manuskript zu! Hier finden sie die wichtigsten Informationen.